Dador.ch, Treuhand- Steuern - Buchhaltung- Beratung in Buochs, Inhaber: Omar Dador

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Wussten Sie, dass…

Hier sind 10 legale Schweizer Kniffe und Tricks, perfekt aufbereitet für KMU-Inhaber und Selbstständige

Wussten Sie, dass die Kaffeemaschine im Büro steuerlich ein echter Allrounder ist? Nicht nur die Maschine selbst und die Kaffeebohnen lassen sich zu 100 % als geschäftsmässiger Aufwand verbuchen. Auch der Becher Kaffee, den Sie einem Kunden oder Partner beim Beratungsgespräch anbieten, gehört in die Buchhaltung unter Repräsentationsaufwand. Selbst die Milch und der Zucker für das Büro-Team mindern legal Ihren steuerbaren Gewinn. Sparen Sie also beim nächsten Einkauf nicht an den Quittungen für die Kaffeeküche.

Wussten Sie, dass die eingenommene Mehrwertsteuer gar nicht Ihr Geld ist und Sie trotzdem daran verdienen können? Viele KMU geraten in Liquiditätsengpässe, weil sie die MWST Ende Quartal aus dem laufenden Cashflow zahlen müssen. Der smarte Trick: Richten Sie ein separates, hochverzinstes Sparkonto ein und überweisen Sie bei jedem Kundeneingang sofort die 8,1 % dorthin. So bleibt Ihr Hauptkonto „ehrlich“, Sie erleben keine bösen Überraschungen und lassen das Geld bis zur Abrechnung sogar noch Zinsen für sich arbeiten.

Wussten Sie, wie Sie Ihr privates Smartphone legal zum Teil vom Geschäft bezahlen lassen? Wenn Sie Ihr privates Handy oder das Internet zu Hause regelmässig für geschäftliche Zwecke nutzen (z. B. für Kundentelefonate oder E-Mails am Abend), dürfen Sie einen geschäftsmässigen Anteil als Aufwand verbuchen. In der Schweizer Praxis wird hierfür meist eine Pauschale von 50 % bis 70 % der monatlichen Abo-Kosten angesetzt. Einzige Voraussetzung: Eine saubere Dokumentation, dass die geschäftliche Nutzung tatsächlich stattfindet.

Wussten Sie, dass Sie sich als Geschäftsführer das Leben mit einem Spesenreglement massiv erleichtern können? Statt jede Parkquittung und jedes Zugbillett einzeln einzuscannen, können Schweizer Unternehmen ab einer gewissen Grösse ein Spesenreglement von den kantonalen Steuerbehörden genehmigen lassen. Mit solchen Pauschalspesen erhält der Geschäftsführer monatlich einen festen, steuerfreien Betrag für Kleinauslagen überwiesen. Das spart im Jahr dutzende Stunden mühsamer Belegschlacht in der Buchhaltung.

Wussten Sie, warum der Dezember der beste Monat für die Anschaffung eines neuen Firmenwagens sein kann? Wenn Ihr Unternehmen ein erfolgreiches Jahr hinter sich hat und der Gewinn hoch ausfällt, kann ein Autokauf kurz vor Silvester die Steuerlast sofort senken. In vielen Kantonen dürfen Sie im Anschaffungsjahr die volle reguläre Jahresabschreibung vornehmen – selbst wenn das Auto erst seit zwei Wochen im Betrieb steht. Das drückt den Gewinn des aktuellen Jahres sofort und legal nach unten.

Wussten Sie, dass Ihre private Mietwohnung Ihre Firmensteuern senken kann? Wer als Selbstständiger oder GmbH-Geschäftsführer von zu Hause aus arbeitet und dafür ein klares, separates Zimmer als Büro nutzt, kann der eigenen Firma dafür Miete berechnen. Dieser Mietaufwand mindert den steuerbaren Gewinn des Unternehmens. Die Mieteinnahme müssen Sie zwar privat versteuern, aber der Abzug beim Unternehmen ist durch die Progression oft steuerlich deutlich lukrativer.

Wussten Sie, dass schnelles Bezahlen Ihnen eine Rendite bringt, von der man an der Börse nur träumen kann? Lieferanten bieten oft einen Skonto von 2 % an, wenn man innerhalb von 10 statt 30 Tagen zahlt. Rechnet man diese 2 % Ersparnis für die 20 Tage Vorauszahlung aufs ganze Jahr hoch, entspricht das einem Jahreszins von sage und schreibe rund 36 %. Wenn es Ihre Liquidität zulässt, sollten Sie Skonti immer ausnutzen – es ist die einfachste, risikofreiste Rendite für Ihr Unternehmen.

Wussten Sie, dass Sie Ihren besten Kunden zu Weihnachten eine echte Freude machen und den Staat beteiligen können? Kundengeschenke sind in der Schweiz bis zu einem Betrag von CHF 500.– pro Person und Jahr voll als geschäftsmässiger Aufwand abziehbar. Erst wenn das Geschenk diesen Wert übersteigt, schaut das Steueramt genauer hin. Ein edler Schweizer Präsentkorb oder ein Gutschein für ein gutes Restaurant ist also nicht nur gutes Marketing, sondern auch steuerlich absolut unproblematisch.

Wussten Sie, dass Investitionen in Ihr eigenes Wissen vom Staat massiv subventioniert werden? Alle Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen (inklusive Fachliteratur, Kursgebühren und Fahrtkosten) können in der Schweiz vollumfänglich als geschäftsmässiger Aufwand geltend gemacht werden. Da gibt es fast keine Obergrenze, solange ein Bezug zur beruflichen Tätigkeit da ist. Nutzen Sie das, um sich und Ihr Team fit zu machen und gleichzeitig die Steuerlast zu senken.

Wussten Sie, dass Sie Steuern für Geld sparen können, das Sie noch gar nicht bekommen haben? Wenn Sie offene Kundenrechnungen (Debitoren) zum Jahresende haben, besteht immer das Risiko, dass jemand nicht zahlt. Das Schweizer Steuerrecht erlaubt es daher, eine pauschale Wertberichtigung (Delkredere) auf Inlandguthaben von meist 5 % vorzunehmen. Dadurch mindern Sie Ihren Buchgewinn für das aktuelle Jahr und zahlen erst dann Steuern, wenn das Geld auch wirklich sicher fliegt.